Regeln OLC GliderRace
Stand: 16.7.2018
Externe Regelwerke
Gesetzlichen Bestimmungen (aktueller Stand)
DAeC-Segelflugbetriebsordnung (SBO, aktueller Stand)
Sporting Code Allgemeiner Teil (aktueller Stand)
Sporting Code Sektion 3 (aktueller Stand)
Von den FAI/IGC Rules for Sailplane Grand Prix (Version 9.1) gelten folgende Punkte:
Part 6 Tasks
Part 7 Sailplane Grand Prix Procedures
Part 8 Scoring and Penalties
Part 9 Complaints and Protests
Part 10 Results
Ergänzungen und Änderungen, soweit diese bis zum Wettbewerbsbeginn noch beschlossen werden sollten, werden den Teilnehmern spätestens beim Eröffnungsbriefing zur Kenntnis gebracht.
Die Anweisungen im täglichen Briefing sind für die Teilnehmer verbindlich.
Weichen die Darstellungen in den Regel-Bezügen von den Festlegungen des OLC GliderRace ab, so gelten die Festlegungen des OLC GliderRace.
Beurkundung
Es sind nur von der IGC zugelassene GNSS-Flugrecorder zugelassen (Logger-Systeme).
Die Zweitloggerzulassung erfolgt gem. DAeC-WO.
Wendepunkte
Die Wendepunktdatei wird hier zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Es können für einzelne Wenden Höhenlimits festgelegt werden.
Wettbewerbsraum
Der Wettbewerbsraum wird durch die ICAO-Karten Frankfurt und Nürnberg abgedeckt.
Luftraum
Die Luftraumstruktur des Wettbewerbsgebiets wird mit einer Datei in OpenAir-Syntax (*.txt) definiert und unter Download zur Verfügung gestellt.
Diese Datei wird auch im Auswerterechner verwendet.
Luftraumverletzungen werden ausschließlich mit dieser Datei ermittelt.
MSL-Höhen orientieren sich an der Bodenstarthöhe (GR-Bodenbezugspunkt), FL-Höhen sind bezogen auf den Standarddruck 1.013,2 hPa. Es werden ausschließlich die barometrischen Höhen des Flugrekorders für die Auswertung verwendet (die barometrische Höhe des Flugrekorders kann von der Anzeige des Höhenmessers oder Segelflugrechners abweichen!). Es ist unbedingt zu überprüfen, dass die Drucksonde im Logger korrekte Werte ermittelt.
Lufträume, für deren Durchqueren eine Freigabe erforderlich ist, dürfen im Wettbewerb nicht genutzt werden.
Der Einflug in Lufträume, für die eine Freigabe erforderlich ist, darf nur zum Zwecke der Landung erfolgen. In einem solchen Fall ist der Wettbewerbsflug dann beendet (virt. Außenlandung), wenn in den freigabepflichtigen Luftraum erstmalig eingeflogen wird. Wird ein derartiger Luftraum wieder verlassen, weil das Vorhaben zu landen aufgegeben wurde, so handelt es sich um eine Luftraumverletzung.
Detallierte Erläuterung beim Eröffnungsbriefing.
Grenze des Wettbewerbsflugplatzes
Diese wird im Eröffnungsbriefing bekannt gegeben.
Allgemeine Flug– und Sicherheitsregeln
Jeder Pilot muss sich vorab mit den Lufträumen im Wettbewerbsgebiet vertraut machen.
Die im täglichen Briefing bekannt gegebenen Flughöhen– und Gebietsbeschränkungen sind einzuhalten.
Im Wettbewerbsgebiet gilt, dass in der Thermik die Kreisrichtung geflogen wird, die das erste in diesem Aufwind befindliche Segelflugzeug innehat. Fliegen mehrere Segelflugzeuge gleichzeitig in den Aufwind ein, so wird die Kreisrichtung durch das oberste Flugzeug bestimmt.
Die gleiche Kreisrichtung wird auch dann verlangt, wenn ausreichender vertikaler Abstand zwischen 2 Segelflugzeugen besteht, da ansonsten weitere hinzukommende Segelflugzeuge keine eindeutige Kreisrichtung haben. Das Einordnen in den Kreisflug muss von seitlich außen erfolgen.
Auch auf Strecke, wenn sich andere Segelflugzeuge des Wettbewerbs in räumlicher Nähe aufhalten und insbesondere bei Pulkbildung, ist der Funksprechverkehr auf der Wettbewerbsfrequenz durchzuführen.
Eine ausführliche Sicherheitsinformation erfolgt beim Eröffnungsbriefinmg
Startaufbau
Im Eröffungsbriefing erfolgt eine ausführliche Erläuterung.
Startaufstellung und Start
Für den ersten Tag werden die Startplätze ausgelost. Bei den weiteren Wertungstagen wird entsprechend IGC GP-Rules gestartet.
Der Start der Flugzeuge erfolgt nur im F-Schlepp in der Regel auf 600 Meter GND. Der Ausklinkraum richtet sich nach der Aufgabe des jeweiligen Tages.
Startaufstellung und Start werden im Eröffnungsbriefing ausführlich erläutert.
Abflug
GNSS-Abflugverfahren: Der Abflug erfolgt über eine (virtuelle) Abfluglinie mit einer Länge von 2,5 km + 2,5 km = 5 km.
Der Mittelpunkt der Abflugline (GR-Bodenbezugspunkt) liegt auf Bahnmitte am Bodenstartpunkt, er wird deutlich am Boden gekennzeichnet.
Die Abflugline ist immer rechtwinklig zum Kurs zum ersten Wendepunkt.
Der Abflug ist geschwindigkeitslimitiert mit 170 km/h (ground speed).
Das Abflugverfahren selbst orientiert sich exakt am FAI/IGC GP-Standard und wird im Eröffnungsbriefing ausführlich erläutert.
Zielanflug und Landung
Mit dem Passieren der Wende “Hohe Hölle” ist die Ankunft der Flugleitung mitzuteilen. Die Ziellinie ist eine virtuelle waagrechte Line, sie ist 250 m + 250 m = 500 m breit. Der Mittelpunkt der Zielline (GR-Bodenbezugspunkt) liegt auf Bahnmitte am Bodenstartpunkt, er wird deutlich am Boden gekennzeichnet.
Die Landeanflüge erfolgen generell in Richtung 24.
Zielanflug und Landung werden im Eröffnungsbriefing ausführlich erläutert, insbesondere die Überflughöhe beim Zielüberflug. Insbesondere während des Endanfluges dürfen andere Teilnehmer in zu knappem Abstand nicht unter oder überflogen werden, auch ist abruptes/übermäßiges Hochziehen zu unterlassen.
Flugmeldung (Abgabe der Flugdokumentation)
Nach der Landung am Ziel oder nach der Rückkehr von einer Außenlandung ist der Flug schnellstmöglich zum OLC zu melden, dies ist auch mit einem browserfähigen Handy möglich (www.onlinecontest.org).
Im Falle einer Außenladung ist eine OLC-Meldung vor Ort erforderlich (mit browserfähigem Handy).
Weitere Erläuterungen beim Eröffnungsbriefing.
Life-Tracking mit Open Glider Network (OGN)
Alle Flüge werden entsprechend erfasst und präsentiert.
Die Teilnahme ist für jeden Piloten obligatorisch.
Verfahren/Anwendung des OGN Live-Tracking finden sich unter Download.
Flugauswertung
Die Flugauswertung wird mit SeeYou Competition durchgeführt, Basis sind die FAI/IGC GP-Rules (s.o.).
Haftung und Rechtsweg
Es besteht für die teilnehmenden Piloten und Flugzeuge kein gesonderter Versicherungsschutz, sondern nur Deckung im Rahmen der üblichen Haftpflicht.
Der Teilnehmer/verantwortliche Luftfahrzeugführer erklärt mit Abgabe der Meldung, dass er, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter sowie deren Organen und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht.
Der Teilnehmer erklärt ferner für sich und seine Mannschaft, dass er diese Veröffentlichung in allen Punkten anerkennt.
Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass alle Fotos, auf denen er im Rahmen der Veranstaltung abgebildet wurde, dauerhaft auf www.onlinecontest.org veröffentlicht werden dürfen.
Soweit der Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnimmt, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Klassendefinition
Zugelassen sind Segelflugzeuge der Standard-Klasse.
Wertungsflüge
Die Mindestausschreibungstrecke beträgt 100km.
Als Flugdauer einer Tagesaufgabe werden drei Stunden angestrebt.
An jedem Tag wird im Regattastart gestartet (es ist kein individueller Start vorgesehen). Während den Tagesaufgaben wird versucht, mindestens einmal die Wasserkuppe (GR-Bodenbezugspunkt) zu umrunden.
Der Ablauf kann via Live-Tracking verfolgt werden.
Die Ehrung der Tagessieger findet unmittelbar nach Landung des/der Drittgelandeten statt.