Regeln

Regeln OLC Glid­er­Race
Stand: 16.7.2018

Externe Regel­w­erke
Geset­zlichen Bes­tim­mungen (aktueller Stand)
DAeC-Segelflugbetriebsordnung (SBO, aktueller Stand)
Sport­ing Code All­ge­meiner Teil (aktueller Stand)
Sport­ing Code Sek­tion 3 (aktueller Stand)
Von den FAI/IGC Rules for Sailplane Grand Prix (Ver­sion 9.1) gel­ten fol­gende Punkte:
Part 6 Tasks
Part 7 Sailplane Grand Prix Pro­ce­dures
Part 8 Scor­ing and Penal­ties
Part 9 Com­plaints and Protests
Part 10 Results

Ergänzun­gen und Änderun­gen, soweit diese bis zum Wet­tbe­werb­s­be­ginn noch beschlossen wer­den soll­ten, wer­den den Teil­nehmern spätestens beim Eröff­nungs­brief­ing zur Ken­nt­nis gebracht.
Die Anweisun­gen im täglichen Brief­ing sind für die Teil­nehmer verbindlich.
Weichen die Darstel­lun­gen in den Regel-Bezügen von den Fes­tle­gun­gen des OLC Glid­er­Race ab, so gel­ten die Fes­tle­gun­gen des OLC GliderRace.

Beurkun­dung
Es sind nur von der IGC zuge­lassene GNSS-Flugrecorder zuge­lassen (Logger-Systeme).
Die Zweit­log­gerzu­las­sung erfolgt gem. DAeC-WO.

Wen­depunkte
Die Wen­depunk­t­datei wird hier zum Herun­ter­laden zur Ver­fü­gung gestellt.
Es kön­nen für einzelne Wen­den Höhen­lim­its fest­gelegt werden.

Wet­tbe­werb­sraum
Der Wet­tbe­werb­sraum wird durch die ICAO-Karten Frank­furt und Nürn­berg abgedeckt.

Luftraum
Die Luftraum­struk­tur des Wet­tbe­werb­s­ge­bi­ets wird mit einer Datei in OpenAir-Syntax (*.txt) definiert und unter Down­load zur Ver­fü­gung gestellt.
Diese Datei wird auch im Auswert­erech­ner ver­wen­det.
Luftraumver­let­zun­gen wer­den auss­chließlich mit dieser Datei ermit­telt.
MSL-Höhen ori­en­tieren sich an der Boden­starthöhe (GR-Bodenbezugspunkt), FL-Höhen sind bezo­gen auf den Stan­dard­druck 1.013,2 hPa. Es wer­den auss­chließlich die barometrischen Höhen des Flu­greko­rders für die Auswer­tung ver­wen­det (die barometrische Höhe des Flu­greko­rders kann von der Anzeige des Höhen­messers oder Segelflu­grech­n­ers abwe­ichen!). Es ist unbe­d­ingt zu über­prüfen, dass die Druck­sonde im Log­ger kor­rekte Werte ermit­telt.
Lufträume, für deren Durch­queren eine Freigabe erforder­lich ist, dür­fen im Wet­tbe­werb nicht genutzt wer­den.
Der Ein­flug in Lufträume, für die eine Freigabe erforder­lich ist, darf nur zum Zwecke der Lan­dung erfol­gen. In einem solchen Fall ist der Wet­tbe­werb­s­flug dann been­det (virt. Außen­lan­dung), wenn in den freiga­bepflichti­gen Luftraum erst­ma­lig einge­flo­gen wird. Wird ein der­ar­tiger Luftraum wieder ver­lassen, weil das Vorhaben zu lan­den aufgegeben wurde, so han­delt es sich um eine Luftraumver­let­zung.
Detal­lierte Erläuterung beim Eröffnungsbriefing.

Grenze des Wet­tbe­werb­s­flug­platzes
Diese wird im Eröff­nungs­brief­ing bekannt gegeben.

All­ge­meine Flug– und Sicher­heit­sregeln
Jeder Pilot muss sich vorab mit den Lufträu­men im Wet­tbe­werb­s­ge­biet ver­traut machen.
Die im täglichen Brief­ing bekannt gegebe­nen Flughöhen– und Gebi­ets­beschränkun­gen sind einzuhal­ten.
Im Wet­tbe­werb­s­ge­biet gilt, dass in der Ther­mik die Kreis­rich­tung geflo­gen wird, die das erste in diesem Aufwind befind­liche Segelflugzeug innehat. Fliegen mehrere Segelflugzeuge gle­ichzeitig in den Aufwind ein, so wird die Kreis­rich­tung durch das ober­ste Flugzeug bes­timmt.
Die gle­iche Kreis­rich­tung wird auch dann ver­langt, wenn aus­re­ichen­der ver­tikaler Abstand zwis­chen 2 Segelflugzeu­gen besteht, da anson­sten weit­ere hinzuk­om­mende Segelflugzeuge keine ein­deutige Kreis­rich­tung haben. Das Einord­nen in den Kre­is­flug muss von seitlich außen erfol­gen.
Auch auf Strecke, wenn sich andere Segelflugzeuge des Wet­tbe­werbs in räum­licher Nähe aufhal­ten und ins­beson­dere bei Pulk­bil­dung, ist der Funksprechverkehr auf der Wet­tbe­werb­s­fre­quenz durchzuführen.
Eine aus­führliche Sicher­heitsin­for­ma­tion erfolgt beim Eröffnungsbriefinmg

Star­tauf­bau
Im Eröf­fungs­brief­ing erfolgt eine aus­führliche Erläuterung.

Star­tauf­stel­lung und Start
Für den ersten Tag wer­den die Start­plätze aus­gelost. Bei den weit­eren Wer­tungsta­gen wird entsprechend IGC GP-Rules ges­tartet.
Der Start der Flugzeuge erfolgt nur im F-Schlepp in der Regel auf 600 Meter GND. Der Ausklinkraum richtet sich nach der Auf­gabe des jew­eili­gen Tages.
Star­tauf­stel­lung und Start wer­den im Eröff­nungs­brief­ing aus­führlich erläutert.

Abflug
GNSS-Abflugverfahren: Der Abflug erfolgt über eine (virtuelle) Abfluglinie mit einer Länge von 2,5 km + 2,5 km = 5 km.
Der Mit­telpunkt der Abflug­line (GR-Bodenbezugspunkt) liegt auf Bah­n­mitte am Boden­start­punkt, er wird deut­lich am Boden gekennze­ich­net.
Die Abflug­line ist immer rechtwin­klig zum Kurs zum ersten Wen­depunkt.
Der Abflug ist geschwindigkeit­slim­i­tiert mit 170 km/h (ground speed).
Das Abflugver­fahren selbst ori­en­tiert sich exakt am FAI/IGC GP-Standard und wird im Eröff­nungs­brief­ing aus­führlich erläutert.

Zielan­flug und Lan­dung
Mit dem Passieren der Wende “Hohe Hölle” ist die Ankunft der Flu­gleitung mitzuteilen. Die Ziellinie ist eine virtuelle waa­grechte Line, sie ist 250 m + 250 m = 500 m breit. Der Mit­telpunkt der Zielline (GR-Bodenbezugspunkt) liegt auf Bah­n­mitte am Boden­start­punkt, er wird deut­lich am Boden gekennze­ich­net.
Die Lan­dean­flüge erfol­gen generell in Rich­tung 24.
Zielan­flug und Lan­dung wer­den im Eröff­nungs­brief­ing aus­führlich erläutert, ins­beson­dere die Über­flughöhe beim Zielüber­flug. Ins­beson­dere während des Endan­fluges dür­fen andere Teil­nehmer in zu knappem Abstand nicht unter­ oder über­flo­gen wer­den, auch ist abruptes/übermäßiges Hochziehen zu unterlassen.

Flug­mel­dung (Abgabe der Flug­doku­men­ta­tion)
Nach der Lan­dung am Ziel oder nach der Rück­kehr von einer Außen­lan­dung ist der Flug schnell­st­möglich zum OLC zu melden, dies ist auch mit einem browser­fähi­gen Handy möglich (www.onlinecontest.org).
Im Falle einer Außen­ladung ist eine OLC-Meldung vor Ort erforder­lich (mit browser­fähigem Handy).
Weit­ere Erläuterun­gen beim Eröffnungsbriefing.

Life-Tracking mit Open Glider Net­work (OGN)
Alle Flüge wer­den entsprechend erfasst und präsen­tiert.
Die Teil­nahme ist für jeden Piloten oblig­a­torisch.
Verfahren/Anwendung des OGN Live-Tracking finden sich unter Download.

Flu­gauswer­tung
Die Flu­gauswer­tung wird mit SeeYou Com­pe­ti­tion durchge­führt, Basis sind die FAI/IGC GP-Rules (s.o.).

Haf­tung und Rechtsweg
Es besteht für die teil­nehmenden Piloten und Flugzeuge kein geson­derter Ver­sicherungss­chutz, son­dern nur Deck­ung im Rah­men der üblichen Haftpflicht.
Der Teilnehmer/verantwortliche Luft­fahrzeugführer erk­lärt mit Abgabe der Mel­dung, dass er, außer in Fällen von Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit, auf alle Schadenser­satzansprüche gegenüber dem Ver­anstal­ter und dem Aus­richter sowie deren Orga­nen und Erfül­lungs­ge­hil­fen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in der Höhe, als ein Ver­sicherer einen Anspruch anerkennt und begle­icht.
Der Teil­nehmer erk­lärt ferner für sich und seine Mannschaft, dass er diese Veröf­fentlichung in allen Punk­ten anerkennt.
Der Teil­nehmer erk­lärt sein Ein­ver­ständ­nis, dass alle Fotos, auf denen er im Rah­men der Ver­anstal­tung abge­bildet wurde, dauer­haft auf www.onlinecontest.org veröf­fentlicht wer­den dür­fen.
Soweit der Teil­nehmer mit einem in frem­dem Eigen­tum ste­hen­den Flugzeug am Wet­tbe­werb teil­nimmt, erk­lärt der Eigen­tümer des Flugzeuges, dass er mit der Haf­tungs­beschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug ein­ver­standen ist.
Bei Min­der­jähri­gen ist die Unter­schrift des geset­zlichen Vertreters erforder­lich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Klassende­f­i­n­i­tion
Zuge­lassen sind Segelflugzeuge der Standard-Klasse.

Wer­tungs­flüge
Die Min­destauss­chrei­bungstrecke beträgt 100km.
Als Flug­dauer einer Tage­sauf­gabe wer­den drei Stun­den angestrebt.
An jedem Tag wird im Regat­tas­tart ges­tartet (es ist kein indi­vidu­eller Start vorge­se­hen). Während den Tage­sauf­gaben wird ver­sucht, min­destens ein­mal die Wasserkuppe (GR-Bodenbezugspunkt) zu umrun­den.
Der Ablauf kann via Live-Tracking ver­folgt wer­den.
Die Ehrung der Tagessieger findet unmit­tel­bar nach Lan­dung des/der Drittge­lande­ten statt.